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Etikette-Expertin von Vorsicht Fettnäpfchen!

Modern kommunizieren

Montag, 26. Oktober 2009 - 17:35 Uhr

Der klassische Brief ist längst von E-Mail, Fax und SMS in den Hintergrund gedrängt worden. Dennoch gehören nicht alle althergebrachten Regeln der schriftlichen Kommunikation zum alten Eisen. Worauf kommt es auch bei den modernen Kommunikationsformen bei Anrede, Wortwahl und hinsichtlich von Abkürzungen an? Wie wichtig ist das Beachten von Rechtschreibregeln und kann man in der virtuellen Welt einfach jeden duzen? Wann dürfen Smileys verwendet werden? Wie wichtig ist die Betreff-Zeile einer E-Mail und eignen sich SMS-Nachrichten für das Geschäftsleben?

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Klein, aber fein?

Joachim ist kein Freund vieler Worte. Nur wenn es unbedingt sein muss, schreibt er Briefe oder E-Mails. Um eine schriftliche Antwort auf eine geschäftliche Anfrage kommt er aber nicht herum. Um Zeit zu sparen, schreibt Joachim kurzerhand alle Wörter seiner E-Mail klein. Schließlich bekommt er auch ständig Post in diesem Stil. Doch ist diese schnelle Schreibweise auch für den geschäftlichen Schriftverkehr geeignet?

Antwort:
Nein, für die Berufswelt ist das nur in den seltensten Fällen üblich. Man macht es nur dann, wenn es alle anderen Kollegen für eine kurze, interne Mitteilung auch machen. Sonst gilt heute, dass der Schriftverkehr in einer E-Mail genauso oder fast genauso gehandhabt wird, wie in einem Brief. Wer gerade gegenüber Kunden Nachrichten formuliert, die klein geschrieben sind, zeigt, dass er sich nicht viel Mühe gibt.

Der erste Tag im neuen Job

Für Wolfgang ist ein Wunsch in Erfüllung gegangen: Endlich hat er seinen Traumjob gefunden. Deshalb möchte er sich auch von seiner allerbesten Seite zeigen. Eine kleine Einstandsfeier muss sein! Doch sind Sekt oder Champagner wirklich angebracht und wie viel darf der Einstand kosten?

Antwort:
Der erste Arbeitstag ist noch kein Grund für den Einstand. Schließlich gilt es noch, die Probezeit zu schaffen. Während der Probezeit gibt es genügend Gelegenheit, die Kollegen zu beobachten oder einfach danach zu fragen, was hier im Unternehmen üblich ist. Vielleicht wird der Einstand gar nicht gefeiert, vielleicht gibt es Kaffee und Kuchen. Möglicherweise ist Alkohol am Arbeitsplatz ganz verboten.

Was tun mit der Fischgräte?

Ruth und Werner genießen es, sich in ihrem Lieblingsrestaurant so richtig verwöhnen zu lassen. So guten Fisch wie hier bekommt man sonst nirgends! Doch für Werner ist es mit dem Genuss schnell vorbei: Denn neben dem köstlichen Fisch hat der plötzlich auch eine Gräte im Mund! Und die möchte er loswerden. Aber wie entfernt man eine Fischgräte stilvoll? Der Gourmet ist sich sicher: Mit der Hand macht man es nicht! Eine Serviette könnte das Problem auf wesentlich elegantere Art lösen. Doch ist das wirklich der richtige Weg oder gibt es vielleicht noch eine ganz andere Möglichkeit?

Antwort:
Es gibt eine einfache Regel: "Wie hinein, so hinaus." Nachdem der Fisch mit der Fischgabel in den Mund kam, muss also die Gräte wieder über die Gabel entsorgt werden. Dafür muss man die Gräte vorsichtig mit den Lippen auf die Gabel befördern und dann die Gräte entweder auf einem Grätenteller oder dem Tellerrand ablegen.

Die heiße Suppe

Was wäre bei kühlen Temperaturen besser geeignet, um sich wieder aufzuwärmen, als ein Teller dampfender Suppe! Und weil es der Koch diesmal doch ein bisschen zu gut gemeint hat, pustet Veronika vorsichtig auf den Löffel, um die Suppe auf eine genießbare Temperatur herunter zu kühlen. Aber ist das wirklich die feine Art oder sollte sie lieber abwarten, bis die Suppe von allein abkühlt?

Antwort:
Die feine Art ist es wirklich nicht. Beim Pusten könnte immer etwas daneben gehen und Spritzer der Suppe auf dem Tisch landen. Deshalb wartet man einfach ein wenig, bis die Suppe sich abgekühlt hat. Sicher geht es dem Tischnachbarn genauso. Es ist also ein guter Zeitpunkt, um ein wenig zu plaudern. Autor: Nandine Meyden (Die Autorin ist selbständige Benimm- und Kommunikationstrainerin in Berlin.) Die Rechte für den Faxabruf liegen beim MDR. Jegliche Nutzung bzw. Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des MDR. VF 148
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