Etikette und mehr
Etikette-Expertin von Vorsicht Fettnäpfchen!

Gepflegter Streit

Montag, 02. November 2009 - 17:35 Uhr

Das wahre Wesen eines Menschen zeigt sich oft erst, wenn Gewitterwolken am Beziehungshimmel aufziehen. Konfliktsituationen, egal ob im Privat- oder Berufsleben, lassen meist nur wenig Raum für Zurückhaltung und Höflichkeit. Doch auch das Streiten will gelernt sein, wenn man daran interessiert ist, die Beziehung zum Streitpartner fortzusetzen. Aber wie verleiht man seinem Unmut nachhaltig Ausdruck, ohne die Grenzen der Höflichkeit zu verletzen? Dürfen Sie auch in der Öffentlichkeit streiten und welche Strategien können Sie anwenden, um die Wogen nach dem Sturm wieder zu glätten?

Single-News

Entschuldigung: Wie macht man es richtig?

Claudius hat Mist gebaut, das weiß er selbst ganz genau. Aber sein Freund Georg, den er zutiefst verletzt hat, nimmt seine Entschuldigung nicht an. Was also tun? Warten bis Gras über die Sache gewachsen ist oder einen neuen Versuch starten? Und wie könnte eine wirklich überzeugende Entschuldigung aussehen?

Antwort:
Wenn einem eine Freundschaft oder Beziehung wichtig ist, dann wird man es nicht einfach so dabei belassen. Dennoch sollte man den anderen nicht drängen. Eine gute Idee wäre es, dem Freund einen Brief zu schreiben und hier noch einmal um Verzeihung zu bitten. So hat der Freund zwar noch einmal etwas von Claudius gehört, doch er kann – anders als am Telefon - in Ruhe über dessen Worte nachdenken und sich dann überlegen, was er tun möchte.


Diät: Wie sage ich es meinem Gastgeber?

Peter schwört auf Kaffee. Schwarz muss er sein, kräftig und stark. Und so ist er der Einladung seiner Freundin zum Kaffeeplausch gerne nachgekommen. Doch o Schreck! Die Freundin hat kräftig aufgetischt. Eine Riesenauswahl verschiedener Kuchen steht bereit. Dabei lebt Peter momentan auf Diät. Die süßen Kalorienbomben sind da absolut tabu. Doch ist es nicht unhöflich, die Gastgeberin zu verprellen und den Kuchen abzulehnen?

Antwort:
Als rücksichtsvoller Mensch hätte Peter vorausgedacht und seiner Freundin bereits bei der Einladung gesagt: "Ich komme gerne. Sei mir nicht böse, wenn ich es dieses Mal bei einer Tasse Kaffee lasse, denn ich mache gerade eine Diät." So hätte die Freundin nicht eingekauft oder gar selbst gebacken. So sollte Peter wenigstens eine Kleinigkeit essen.


Reste im Restaurant: Wohin damit?

Ruth und Werner lieben es, sich in ihrem Lieblingsrestaurant so richtig verwöhnen zu lassen. Denn hier gelingt es dem Küchenchef jedes Mal, die beiden Feinschmecker mit seinen Kreationen zu begeistern. Doch mit der Portionsgröße hat der Koch es heute zu gut gemeint. Den Hauptgang kann Ruth unmöglich ganz bewältigen. Doch was sollte sie jetzt mit den Resten tun – einfach alles so liegen lassen, wie es ist? Oder wäre es richtig, die einzelnen Überbleibsel an den Rand des Tellers zu schieben, schließlich liegt dort auch schon die nicht essbare Dekoration?

Antwort:
Ein kultivierter Esser wird am Ende eines Ganges nicht anfangen, auf dem Teller aufzuräumen, sondern immer so essen, dass der Teller zu jedem Zeitpunkt auch für andere Gäste am Tisch ein appetitlicher Anblick ist.


Briefe: Gibt es eine Betreffzeile?

Unverhofft kommt oft! Daran, dass sich seine Nichte und ihr Verlobter nach jahrlanger wilder Ehe nun endlich doch das Ja-Wort geben wollen, hatte Robert nicht mehr geglaubt. Umso mehr freut sich der Rentner nun über die Einladung zur Hochzeit. Sofort will er den beiden sein Kommen schriftlich bestätigen. Dem Anlass angemessen setzt Schneider statt einer E-Mail einen handgeschriebenen Brief auf. Und wie beim elektronischen Pendant kennzeichnet er den Grund seines Schreibens mit dem Wort "Betreff". Das gehört sich schließlich so. Stimmt das?

Antwort:
Das macht man heute nicht mehr. Zwar schreibt man einen Betreff, doch man macht ihn nicht durch das Wort "Betreff" kenntlich. Man kann den Grund des Schreibens heute einfach ohne "Vorankündigung" hinschreiben. Autor: Nandine Meyden (Die Autorin ist selbständige Benimm- und Kommunikationstrainerin in Berlin.) Die Rechte für den Faxabruf liegen beim MDR. Jegliche Nutzung bzw. Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des MDR. VF 149
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