Etikette und mehr
Etikette-Expertin von Vorsicht Fettnäpfchen!

Auf gute Nachbarschaft

Montag, 14. Dezember 2009 - 17:35 Uhr

Im Grundgesetz ist das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit klar festgeschrieben. Doch wie weit darf diese Freiheit gehen? Kann in einem Mehrfamilienhaus beliebig laut Musik gehört werden, solange man dies außerhalb der Ruhezeiten tut? Und muss man sich nach dem Einzug bei allen Mietparteien vorstellen? Sollten die Nachbarn von der Einzugsparty nicht nur informiert, sondern auch dazu eingeladen werden und was tun, wenn Nachbars Dackel im eigenen Garten die Beete zerwühlt?

Single-News

Vorstellungsrunde nach Umzug?

Victoria hat es endlich geschafft! Nach wochenlangem Ein- und wieder Ausräumen hat in der neuen Wohnung nun endlich alles seinen Platz! Doch kaum ist der Umzug geschafft, hat sie neue Sorgen. Sie würde gern die Mitbewohner des Hauses kennenlernen. Doch was ist dabei die richtige Vorgehensweise? – Sollte sie jetzt bei allen Nachbarn klingeln? Oder reicht es, sich kurz bei einer zufälligen Begegnung im Hausflur vorzustellen?

Antwort:
Sich einmal persönlich vorzustellen ist heute immer noch wichtig. So fühlen sich die anderen Personen im Haus erstens als Nachbarn geschätzt und man tut selbst etwas, um der zunehmenden Anonymisiserung des Wohnens etwas entgegen zu setzen. Es schafft für alle Sicherheit: Die Menschen kennen das neue Gesicht, Sie kennen die anderen Menschen im Haus. Auch ein vielleicht schwelender Ärger kann durch ein paar verbindliche Worte geklärt werden. Viele neue Mieter machen erst einmal Lärm oder Dreck – oft ohne es in der Hektik wirklich zu merken. Zudem brauchen wir alle oft unsere Nachbarn, wenn wir kleine Hilfeleistungen erfragen. Jeder bewahrt gerne ein Päckchen auf oder hilft am Sonntag mit frischer Milch aus, wenn er die anderen schon kennt.


Geburtstags-SMS statt Karte?

Fast hätte Sophia den Geburtstag ihrer Kollegin Susi vergessen. Für einen Kartengruß ist es zu spät. Jetzt heißt es schnell handeln. Kein Problem! Sophia ist auf dem neuesten Stand der Technik und schreibt kurzerhand eine SMS. Eins, zwei, drei – fertig! Doch ist es wirklich angemessen, Glückwünsche per SMS zu übermitteln?

Antwort:
Im Zweifelsfall: Nein. Viele Menschen freuen sich zwar darüber, dass man generell an sie und Ihren Geburtstag gedacht hat. Sie erwarten auch nicht unbedingt einen persönlichen Anruf oder gar eine echte Karte. Dennoch: Besondere Anlässe sollten auch besonders gewürdigt werden, deshalb ist ein Geburtstag ein guter Grund von der täglichen SMS abzuweichen. Zudem gibt es genügend Menschen, die sich gekränkt fühlen, wenn sie mit so kurzen Worten abgefertigt werden. Überlegen Sie also gut: Bekommen Sie von dieser Person selbst oft eine SMS, auch zu besonderen Gelegenheiten? Dann spricht nichts dagegen. Überlegen Sie jedoch lange, ob es wohl richtig sei, dann ist die Zeit besser investiert, in dem Sie eine Karte schreiben. Darüber wird sich sicher jeder freuen.




Aperitif mitnehmen?

Ruth und Werner genießen es, sich in ihrem Lieblingsrestaurant so richtig verwöhnen zu lassen. Doch weil sie sich heute verspätet, wartet Werner bei einem Aperitif an der Bar auf seine Frau. Als diese wenig später auftaucht, wollen beide an den bereits für sie reservierten Tisch wechseln. Doch plötzlich wird Werner unsicher – muss er seinen Aperitif jetzt an der Bar stehen lassen? Oder sollte er ihn schnell austrinken? Oder kann er den edlen Tropfen vielleicht einfach mit an den Tisch nehmen?

Antwort:
Als Gast läuft man nicht mit benutztem Geschirr oder Gläsern durch ein Restaurant. Entweder können beide in Ruhe an der Bar ihren Aperitif trinken und dann zu Tisch gehen, oder sie bitten darum, dass ihnen die Getränke an den Tisch gebracht werden. Dann können sie diese genießen, während sie in der Speisekarte blättern und auf das Essen warten.


Was bedeutet "to go" genau?

Rentner haben niemals Zeit – davon kann Gesine ein Lied singen. Die Ruheständlerin hetzt von einem Termin zum nächsten, da bleibt manchmal nicht mal Zeit zum Essen. Kein Problem, schließlich gibt es mittlerweile alles, was das Herz begehrt, zum Mitnehmen. Aus Zeitmangel verlegt die Rentnerin ihre Kaffeepause also kurzerhand ins Freie – schließlich ist ja alles "to go" und damit für den Verzehr unterwegs gedacht. Aber stimmt das wirklich?

Antwort:
Wer kennt das nicht? Die morgendliche Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln – der Duft von Kaffee, Knoblauch und Frittierfett fährt auch mit. Ein wenig Rücksicht ist hier von jedem angebracht. Zu schnell kippt im Gedränge der Stoßzeiten etwas um, zu unappetitlich sind die vielen Gerüche. "to go" bedeutet, man kann es mitnehmen: nach Hause, ins Büro. Die meisten Imbisse bieten auch ein paar Stehtische an, an denen die Kleinigkeit schnell verzehrt werden kann. Der eigene Magen würde es ebenso danken, wie all die Mitreisenden! Autor: Nandine Meyden (Die Autorin ist selbständige Benimm- und Kommunikationstrainerin in Berlin.) Die Rechte für den Faxabruf liegen beim MDR. Jegliche Nutzung bzw. Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des MDR. VF 155
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