Anlässe zum Feiern gibt es viele – aber was tun, wenn Sie eine bereits zugesagte Einladung doch nicht wahrnehmen können? Sind Blumen als Mitbringsel zu Feierlichkeiten im Restaurant die richtige Wahl? Wie lange sollte man mindestens auf einem Fest bleiben und ist eine schriftliche Danksagung nach einer Einladung Pflicht?
Muss eine Gegeneinladung sein?
Katharina ist zufrieden: Mit viel Glück hat sie noch Karten für das Konzertereignis des Jahres ergattert. Mit Entsetzen stellt die Musikliebhaberin jedoch fest, dass sie für denselben Abend schon eine Einladung zu einem feierlichen Dinner einer Freundin angenommen hatte. Diese wird sie wohl oder übel absagen müssen. Aber gebietet es nun die Höflichkeit, der abgewiesenen Gastgeberin sofort eine Gegeneinladung auszusprechen?
Antwort: Sie bereitet der Gastgeberin ja schon ein wenig Ungelegenheiten, wenn sie erst zu- und dann wieder absagt. Zudem möchte Katharina sicherlich nicht den Eindruck erwecken, sie wäre unzuverlässig oder hat die Einladung nur deshalb angenommen, weil sie sich von vornherein dachte, sie können sie ja auch wieder absagen, wenn etwas Besseres ansteht. Eine Absage, wenn man bereits zugesagt hat ist immer eine schwierige Angelegenheit. Deshalb ist es eine gute Idee, die Gastgeberin nun selbst einzuladen. So kann sie zeigen, dass ihr an der Freundschaft gelegen ist, dass sie die Unannehmlichkeiten bedauert und es wirklich eine Ausnahme war.
Blumen als Dank für die Einladung?
Silvia ist erleichtert – das Abendessen im Haus ihres Chefs war doch angenehmer als erwartet. Und so würde sie sich gern am nächsten Tag noch einmal bei ihm und seiner Frau für die Einladung und den schönen Abend bedanken. Doch wie sollte sie hierbei am besten vorgehen? Schickt man Blumen, schreibt man eine Karte oder ruft man einfach nur an?
Antwort: Ein Anruf ist das Mindeste. Was man sonst noch machen kann, das hängt von der Beziehung zum Gastgeber ab und auch davon, wie aufwändig die Einladung war. Möchte man nochmals seine Anerkennung für viel Arbeit und eine ganz besondere Einladung ausdrücken, so ist ein Strauß Blumen sicher eine gute Idee. Doch welche Geste die Richtige ist, lässt sich nicht in eine Formel oder Regel packen: Hier muss das eigene Fingerspitzengefühl entscheiden.
Restaurant-Knigge: Teller ankippen?
Ruth und Werner genießen es, sich in ihrem Lieblingsrestaurant so richtig verwöhnen zu lassen. Und was wäre an einem kalten Wintertag besser als Vorspeise geeignet als ein Teller heißer Suppe?! Um keinen Tropfen der köstlichen Kreation zu verschwenden, kippt Ruth ihren Teller leicht an. Schließlich lässt sich der letzte Rest Suppe so optimal auslöffeln. Werner hat gehört, dass diese Geste nicht die feine Art ist. Aber stimmt das wirklich?
Antwort: Heute darf man seinen Teller ruhig ein wenig kippen. Die Betonung liegt hier auf ein wenig. Es sollte also dezent sein. Ebenso wenig ist es elegant, den Teller laut kratzend sauber zu scharren. Doch Suppe übrig zu lassen, nur weil man einen Teller nicht kippen sollte, passt schon längst nicht mehr zu einem modernen Verständnis zum Umgang mit Essen.
Muss ein Gürtel in der Hose sein?
Harald ist aufgeregt, denn schon in wenigen Stunden wird er seine alte Schulfreundin Sabine treffen. Und um auf diese von Anfang an einen guten Eindruck zu machen, gibt sich Zeller besondere Mühe mit seiner Garderobe. Vom Scheitel bis zur Sohle sitzt alles perfekt – auch die Hose. Also lässt Zeller den unbequemen Gürtel einfach weg. Schließlich sitzt die Hose auch so wie angegossen und das Hilfsmittel ist überflüssig. Aber stimmt das?
Antwort: Nein, das stimmt so nicht. Es ist eine ganz klare Regel: Wo Gürtelschlaufen sind, da sollte auch ein Gürtel an eine Hose. Es sieht erstens nicht schön aus, zweitens erweckt es schnell den Eindruck, man habe das Haus in Eile verlassen und dabei so einiges vergessen. Wer möchte das schon?
Autor: Nandine Meyden (Die Autorin ist selbständige Benimm- und Kommunikationstrainerin in Berlin.)
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